Titel: |
Rechtsanwalt Ochsmann, Zwickau
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Beschreibung: | Rechtsanwalt Ochsmann, Zwickau Interessenschwerpunkte Zivilrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Insolvenzrecht |
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Details: | Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Anwaltskanzlei mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht. Als moderner Rechtsanwalt informiere ich Sie gern auch online über mich, meine Tätigkeiten und meine Kanzlei. Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt ist das gegenseitige Vertrauen. Ich setze mein ganzes Wissen daran, Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten umfassend und konsequent zu vertreten. Zu meinen Dienstleistungen gehört die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Führung von Prozessen an den Gerichten aller Gerichtsbarkeiten, ohne mich hierbei auf Zwickau zu beschränken. Zu meinen Dienstleistungen gehört die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Führung von Prozessen an den Gerichten aller Gerichtsbarkeiten. Als Anwalt berate und vertrete ich Sie auf den Gebieten des Zivilrechtes, einschließlich des Verkehrsordnungswidrig- keitsrechts, Steuerrechtes und des Insolvenzrechtes. Auf den Gebieten des Familien-, Erb- und Strafrechtes arbeite ich mit kompetenten Kollegen zusammen, zu denen ich Sie gern vermittle. Einen groben Überblick zu den einzelnen Rechtsgebieten erhalten Sie auf den nahfolgenden Seiten. Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht umfasst die für jedermann geltenden privatrechtlichen Regelungen. Gekennzeichnet ist dieser Bereich von dem Prinzip der Gleichordnung und Selbstbestimmung, welches besagt, dass sich die beteiligten privaten Bürger gleichberechtigt gegenüber stehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Privatperson zum Teil mächtige Organisationen wie Banken oder Versicherungen, oder aber große Konzerne u. ä. gegenüber stehen, das Recht ist insoweit "blind", und behandelt nach dem geltenden Gesetz "kleine" und "große" Leute nach gleichem Maß. Bei Streitigkeiten im Bereich des Zivilrechts haben sich alle den gleichen Regeln zu unterwerfen, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung. Diese bürgerlichen Streitigkeiten werden im Regelfall vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, d.h. Streitigkeiten über und aus einem Arbeitsverhältnis werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht die Einzelsteuergesetze regeln. |
Kategorie: | Gesellschaft : Recht |
Datum: | 07.09.2007 |
ID: | 2250 |
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