Private Krankenversicherung: Anwartschaft sichert Rückkehrrecht

Die Private Krankenversicherung steht allen Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten offen. Letztere können sich jedoch nur privat versichern, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen EUR 46.800 übersteigt.
Kategorie: Wirtschaft: Finanzen: Versicherungen

Wer jedoch seine Selbstständigkeit aufgeben muss oder aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung weniger verdient, unterliegt wieder der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Nur wer bereits fünf Jahre die Private Krankenversicherung genutzt hat und weniger als EUR 42.300 verdient, kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und bleibt dann Privatpatient.

Menschen, die lediglich kurzzeitig arbeitslos waren und nach einer gewissen Zeit wieder einen gut bezahlten Job annehmen, können anschließend wieder in die Private Krankenversicherung wechseln. Solch ein Wechsel ist jedoch mit einem erneuten Antrag und höheren Prämien aufgrund des gestiegenen Alters und ggf. Zuschlägen wegen vorliegender Erkrankungen verbunden.

Versicherungen bieten für diesen Fall Anwartschaftstarife. Hier bleibt die Private Krankenversicherung je nach Tarif für bis zu 36 Monate beitragsfrei.

Man unterscheidet die kleine und die große Anwartschaftsversicherung:
Die kleine Anwartschaftsversicherung berechtigt den Vertragsinhaber, nach Ablauf einer gewissen Frist wieder in den alten Tarif der Privaten Krankenversicherung zurückzukehren, und zwar ohne erneute Gesundheitsfragen. Allerdings bildet die Versicherungsgesellschaft hier keine Altersrückstellungen. Auch geht dieser Tarif bei der Rückkehr meist mit Beitragserhöhungen aufgrund des gestiegenen Alters einher. Für die kleine Anwartschaft berechnen die Privaten Krankenkassen durchschnittlich 10% des vorigen Beitrages.
Deutlich besser, aber auch teurer, ist die große Anwartschaft. Sie berechtigt nicht nur zur Rückkehr ohne Gesundheitsfragen, sondern es wird auch das Alter zu Beginn der Anwartschaft "eingefroren". Somit kehrt der Versicherte vollständig zu seinen alten Bedingungen in die Private Krankenversicherung zurück. Hierfür berechnen die Versicherungen jedoch 30%.

Datum: 03.09.2007
Author: Tina Gase
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