Private Krankenversicherung: Anwartschaft sichert Rückkehrrecht |
|
Die Private Krankenversicherung steht allen Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten offen. Letztere können sich jedoch nur privat versichern, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen EUR 46.800 übersteigt. | |
Kategorie: Wirtschaft: Finanzen: Versicherungen | |
|
|
Wer jedoch seine Selbstständigkeit aufgeben muss oder aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung weniger verdient, unterliegt wieder der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Nur wer bereits fünf Jahre die Private Krankenversicherung genutzt hat und weniger als EUR 42.300 verdient, kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und bleibt dann Privatpatient. Menschen, die lediglich kurzzeitig arbeitslos waren und nach einer gewissen Zeit wieder einen gut bezahlten Job annehmen, können anschließend wieder in die Private Krankenversicherung wechseln. Solch ein Wechsel ist jedoch mit einem erneuten Antrag und höheren Prämien aufgrund des gestiegenen Alters und ggf. Zuschlägen wegen vorliegender Erkrankungen verbunden. Versicherungen bieten für diesen Fall Anwartschaftstarife. Hier bleibt die Private Krankenversicherung je nach Tarif für bis zu 36 Monate beitragsfrei. Man unterscheidet die kleine und die große Anwartschaftsversicherung: |
|
|
|
Datum: 03.09.2007 | |
Author: Tina Gase |
Kategorien: | 247 |
Einträge: | 3290 |
Berichte: | 178 |