EU-Führerschein trotz ADAC-Falschmeldung weiterhin gültig!

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Kategorie: Auto & Verkehr: Führerschein

Anfang des Jahres gab es zum Inkrafttreten der Dritten Führerscheinrichtlinie eine Reihe von (bewußten?) Falschmeldungen des ADAC bezüglich der Gültigkeit des EU-Führerscheines. Dies sieht das Landgericht Osnabrück ganz anders:

Nach Auffassung der Europarichter ist es allerdings völlig rechtens, wenn zum Beispiel ein Deutscher in Polen seinen Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt. Dieses Recht kann weder die Bundesrepublik noch der ADAC (an MPU-Stellen beteiligt) ihren Bürgern nicht absprechen. Dieser Zustand gilt bis zum Inkraftreten der 3. Führerscheinrichtlinie, also bis 19. 01. 2009.

Da es sich bei der Richtlinie nicht um ein direktes Gesetz handelt, sondern nur um eine Richtlinie, die in nationale Gesetze in einer bestimmten Frist umgesetzt werden soll, müssen zu dieser Richtlinie die Gesetze noch verabschiedet werden.

Da in Deutschland bekanntlich Besitzstandswahrung gilt (diejenigen, die früher die Klasse 3 besessen hatten durfte früher den 7,5 Tonner fahren und dürfen es jetzt auch noch) ist bei denjenigen, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2009 machen, dieser auch weiterhin gültig.

Insbesondere ist auch anzumerken, dass der im Ausland erworbene EU-Führerschein laut dem Gerichtsurteil vom 30.Mai 2006 nicht nur in Deutschland ohne MPU anzuerkennen ist sondern auch in einen deutschen Führerschein umzutauschen ist. Alles ohne MPU- Auflage! Der bayerische Freistaat hatte im Jahr 2005 gegen die Anerkennung ausländischer Führerscheine vor dem EU-Gerichtshof geklagt und verloren.

Immer wieder werden verwirrende Mitteilungen bezüglich der Gültigkeit des EU-Führerscheines gemacht. Ich habe allerdings auch andere Urteile gefunden: Trotz 3. Führerscheinrichtlinie hat das Landgericht Osnabrück die Gültigkeit des EU-Führerscheines bestätigt.

Datum: 08.07.2007
Author: Christoph Dau
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