Die gesetzlichen Krankenkassen wurden ursprünglich geschaffen, um sozial schwache Personen günstig zu versichern. Das entspricht dem Sozialstaatsgedanken. Alle Personen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, sollten selbst für ihre Krankenversicherung sorgen. Dieser Grundgedanke ist längst verloren gegangen. Heute sind ca. 90% der Bundesbürger pflichtversichert, heißt zwangsweise in der GKV versichert. D.h. sie haben keine Wahlfreiheit, weder ob sie sich in der PKV versichern, noch welche Leistungen sie sich von einer Krankenversicherung wünschen. Denn der Gesetzgeber legt die Leistungen für alle Kassenpatienten per Gesetz fest und kann diese ebenso ohne Einwilligung des Versicherten wieder ändern. Einige wenige Berufsgruppen haben die freie Wahl der Krankenversicherung noch erhalten, das sind z.B. selbständige Berufe, Beamte und Angestellte über einem gewissen Einkommen. Je schlechter die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen sich allerdings durch das Umlageverfahren entwickelt, um so mehr tendiert die Politik dazu, für alle Bundesbürger die Pflichtversicherung einzuführen, in der Hoffnung das Finanzproblem so zu lösen. Nach dem Motto, mehr Beitragszahler, mehr Geld in der Kasse. Das Gegenteil könnte allerdings der Fall sein. Wird das Umlageverfahren in der GKV beibehalten, so bedeutet dies, daß der Beitragszahler von heute, wenn er älter wird auch erheblich mehr Leistungen in Anspruch nehmen wird, d.h. die Gemeinschaft im Schnitt mehr kostet, als er eingezahlt hat. Rücklagen werden in der GKV grundsätzlich nicht gebildet, so daß der ältere Versicherte darauf angewiesen ist, daß seine Kosten von jungen Beitragszahlern im Alter finanziert werden. Genau das gleiche Generationenprinzip wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu welchen Problemen dies für die zukünftigen Generationen führen wird, ist bekannt. |